Informationen zum
Lebensmittelrecht
für
Lebensmittelunternehmer
und
Verbraucher
Wer
Lebensmittel herstellt,
verarbeitet und in Verkehr
bringt, insbesondere Essen für
Dritte produziert, trägt ein
hohes Maß an Verantwortung. Die
Lebensmittel bzw. Speisen müssen
gesundheitlich unbedenklich und
qualitativ einwandfrei sein.
Damit das gelingt, ist es
wichtig, dass das in Ihrem
Gewerbebetrieb, insbesondere
beim täglichen Arbeiten in der Küche auf Sauberkeit und Hygiene
geachtet wird. Das gilt für die
persönliche Körper- und
Händehygiene, für den
sachgerechten Umgang
mit den
Lebensmitteln und die Sauberkeit
in der Küche und im gesamten
Betrieb.
Diese Seite soll insbesondere
Lebensmittelunternehmern helfen,
dies in Ihrem Betrieb
umzusetzen.
Es sind größtenteils
Informationen
aus verschiedenen Quellen
zusammengefasst und
verlinkt, um umfangreiche
Informationen zur Verfügung zu
stellen.
Es handelt sich hier um ein rein
privates und nicht kommerzielles Projekt. Es soll auch nicht der Anschein einer offiziellen Webseite erweckt werden.
Die Webseite wird auch
nicht gefördert,
unterstützt oder in
irgendeiner anderen
Weise durch die
aufgeführten
Ministerien, Behörden
und anderen
Institutionen
mitgetragen.
Neue
Regeln für die
amtlichen
Lebensmittel- und
Futtermittelkontrollen
Informationen zum Thema
gibt es insbesondere auf
diesen Seiten (Links):
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letzte Änderung:
04.12.2024 +++