Tierschutz

Die Tierschutzgesetzgebung dient dem Schutz und dem Wohlbefinden des Tieres; sie regelt das Verhalten des Menschen gegenüber dem Tier. Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt.
Danach dürfen einem Tier nicht ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.Die Tierhalter sind verpflichtet, im Interesse des Wohlbefindens der Tiere die jeweils geltenden Vorschriften einzuhalten. Die gewerbsmäßige Haltung und der gewerbsmäßige Umgang mit Tieren sind in der Regel erlaubnispflichtig, Voraussetzung sind Sachkunde und Zuverlässigkeit der Betreiber.

Zuständig für die Erlaubnis und die Kontrolle von Tierhaltungen sind die örtlichen Veterinärbehörden. Dort können auch Tierschutzverstöße angezeigt werden.
Tierschutz-Kontakte in den Bundesländern


Links:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Tierschutz in Hessen
Tierschutzbund
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (u.a. Merkblätter zur Tierhaltung)
Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V.

Reisen mit Heimtieren:



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