Die
Tierschutzgesetzgebung dient dem Schutz und dem
Wohlbefinden des Tieres; sie regelt das Verhalten des
Menschen gegenüber dem Tier. Der Tierschutz ist als
Staatsziel im Grundgesetz verankert und im
Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt. Danach
dürfen einem Tier nicht ungerechtfertigt Schmerzen,
Leiden oder Schäden zugefügt werden.Die Tierhalter sind
verpflichtet, im Interesse des Wohlbefindens der Tiere
die jeweils geltenden Vorschriften einzuhalten. Die
gewerbsmäßige Haltung und der gewerbsmäßige Umgang mit
Tieren sind in der Regel erlaubnispflichtig,
Voraussetzung sind Sachkunde und Zuverlässigkeit der
Betreiber. |
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