Abfallentsorgung |
Allergenkennzeichnung |
Bedarfsgegenstände |
Belehrung von
Lebensmittelpersonen Lebensmittelbelehrung Gesundheitsamt Region Kassel |
Betriebshygiene |
Cannabidiol
(CBD) in
Nahrungsmitteln
|
Das
Bundesamt für
Verbraucherschutz
stuft CBD-Produkte,
namentlich
Nahrungsergänzungsmittel,
als derzeit nicht
verkehrsfähig ein. Nach
der
EU-Kommission gilt
CBD als „novel
food“ (neuartiges
Lebensmittel), welches
erst auf seine
Sicherheit geprüft und
zugelassen werden muss.
Laut dem Bundesamt ist
dies bisher nicht
erfolgt, sodass
entsprechende
Erzeugnisse nicht
verkauft werden dürfen.
Cannabidiol
(CBD) in Nahrungsmitteln
CBD-Öl
legal auf dem Markt? |
Döner-Kenntlichmachung:
Döner oder
Fleischdrehspieß |
Eier:
Kennzeichnung |
Eigenkontrolle |
Einzelhandel
|
umfasst die Handhabung und/oder
Be- oder Verarbeitung von
Lebensmitteln und ihre Lagerung
am Ort des Verkaufs oder der
Abgabe an den Endverbraucher.
Zum Einzelhandel zählen
Verladestellen,
Verpflegungsvorgänge,
Betriebskantinen, Großküchen,
Restaurants etc. sowie Läden,
Supermarkt-Vertriebszentren und
Großhandelsverkaufstellen. |
Existenzgründung
im Lebensmittelbereich |
Fachkenntnisse |
Feste
sicher
feiern
-
Vereins- und
Straßenfeste |
Gemeinschaftsverpflegung |
Gesundheitsausweis |
HACCP-System |
Händehygiene |
Health claims
= gesundheitsbezogene Werbung |
Health-Claims sind gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln, die einen Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit beschreiben.
Gesundheitsbezogene Angaben müssen sich auf allgemeine wissenschaftliche Nachweise stützen und durch diese abgesichert sein. Es dürfen zukünftig nur noch die gesundheitsbezogenen Angaben verwendet werden, die von der EU zugelassen und in eine Gemeinschaftsliste aufgenommen sind.
Informationen der EFSA
Informationen des BMEL
Informationen der Verbraucherzentrale
Informationen des BLL
|
Hygienekleidung
Arbeitsbekleidung in
Lebensmittelbetrieben |
Hygiene
|
Imitate |
Internet -
Sicher im Internet
einkaufen |
Inverkehrbringen
|
das Bereithalten von
Lebensmitteln oder Futtermitteln für
Verkaufszwecke einschließlich des Anbietens zum
Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe,
gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie
den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der
Weitergabe selbst. |
Irreführung |
Kennzeichnung |
Kitas und Schulen |
Kontamination |
Krankheitserreger |
Kuchenbasar
|
Kühlkette |
Lagerung |
Lebensmittel
|
sind alle Stoffe oder
Erzeugnisse, die dazu bestimmt
sind oder von denen erwartet
werden kann, dass sie in
verarbeitetem, teilweise
verarbeitetem oder
unbearbeitetem Zustand von
Menschen aufgenommen werden.
Dazu zählen auch Getränke,
Kaugummi sowie alle Stoffe,
einschließlich Wasser, die dem
Lebensmittel bei seiner
Herstellung oder Ver- oder
Bearbeitung absichtlich
zugesetzt werden. |
Lebensmittelimitate |
Lebensmittelrecht |
die Rechts- und
Verwaltungsvorschriften für Lebensmittel im
Allgemeinen und die
Lebensmittelsicherheit
im Besonderen, sei es auf gemeinschaftlicher
oder auf einzelstaatlicher Ebene, wobei alle
Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen
von Lebensmitteln wie auch von Futtermitteln,
die für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere
hergestellt oder an sie verfüttert werden,
einbezogen sind. |
Lebensmittelsicherheit |
auch:
Lebensmittelhygiene:
Oberbegriff für alle
Maßnahmen und Konzepte,
die sicherstellen
sollen, dass
Lebensmittel für den
Endverbraucher zum
Verzehr geeignet sind
und von ihnen keine
gesundheitlichen
Beeinträchtigungen oder
Schädigungen ausgehen
können.
Sichere
Lebensmittel (BMEL)
Lebensmittelsicherheit
(BfR)
Lebensmittelsicherheit
in der EU
Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
Hessisches
Ministerium für
...Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
VIS
Bayern
Lebensmittelwarnung.de |
Lebensmittelüberwachung |
Lebensmittelunternehmen
|
sind alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen.
Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften ist der „Lebensmittelunternehmer“. Dieser wird in der VO 178/2002 Art. 3 wie folgt definiert: „Die natürlichen oder juristischen Personen, die dafür verantwortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfüllt werden.“
Diese Definitionen stellen eine klare Regelung dar, welche zur Folge hat, dass z.B. auch die Leitung
von Kindertagesstätten oder ähnlichen Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung, verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung der lebensmittelrechtlichen Vorschrif-
ten ist.
Gemäß den oben genannten Definitionen macht das Gesetz auch keinen Unterschied zwischen den Betriebsformen. D.h. es spielt keine Rolle welche Unternehmensform, Rechtsform, ob öffentlich oder privat, Großküche oder Kleinküche. Im Vordergrund stehen immer nur der
Schutz des Verbrauchers und der sichere Umgang mit Lebensmitteln. |
Lebensmittelunternehmer
|
sind dafür verantwortlich, dass
die Anforderungen des Lebensmittelrechts in
ihrem Unternehmen erfüllt
werden. |
Lebensmittelverschwendung |
|
Leicht verderbliche Lebensmittel |
Leitsätze |
Listerien |
sind kleine,
stäbchenförmige
Bakterien, die
zur Vermehrung nur
geringe Ansprüche an
ihre Umgebung
stellen und deshalb
weit verbreitet in der
Umwelt
vorkommen.
Listerien
in Lebensmittel (LGL
Bayern)
Listerien
(LAVES)
Listerien
und Listeriose
(Verbraucherzentrale)
Schutz
vor
Lebensmittelinfektionen
mit Listerien
|
Mikrobiologische
Kriterien |
Mikroorganismen |
Kleinstlebewesen: Bakterien, Schimmelpilze, Hefen, Viren |
Mikroplastik |
Mindesthaltbarkeitsdatum
|
|
Nachteilige
Beeinflussung
von Lebensmitteln |
Nahrungsergänzungsmittel |
Novel
food
(neuartiges
Lebensmittel) |
Online-Handel |
Personalhygiene |
Primärproduktion
|
beinhaltet die Erzeugung, die
Aufzucht oder den Anbau von
Primärprodukten einschließlich
Ernten, Melken und Schlachten
landwirtschaftlicher Nutztiere.
Dazu gehört auch das Jagen und
Fischen sowie das Ernten wild
wachsender Erzeugnisse. |
|
Pflichtschulung |
Primärproduktion
|
beinhaltet die Erzeugung, die
Aufzucht oder den Anbau von
Primärprodukten einschließlich
Ernten, Melken und Schlachten
landwirtschaftlicher Nutztiere.
Dazu gehört auch das Jagen und
Fischen sowie das Ernten wild
wachsender Erzeugnisse |
Probennahme |
Produkthygiene |
Produktions-,
Verarbeitungs- und
Vertriebsstufen
|
umfassen alle Stufen
der Primärproduktion eines
Lebensmittels einschließlich
Einfuhr bis zur Lagerung,
Beförderung und Verkauf oder
Abgabe an den Endverbraucher.
|
Registrierung von Lebensmittelbetrieben |
Rückstellproben
|
Rückverfolgbarkeit |
bedeutet, dass ein Lebensmittel
und seine Zutaten über alle
Produktions-, Verarbeitungs- und
Vertriebsstufen bis zu den
Ursprungsorten verfolgt werden
müssen. Für den Gesetzgeber ist
die Sicherstellung der
Rückverfolgbarkeit ein
wesentliches Instrument zur
Gewährleistung der
Lebensmittelsicherheit.
Rückverfolgbarkeit dient vor
allem dem Rückruf unsicherer
Lebensmittel. Unternehmen sind
verpflichtet, in Eigenregie
Systeme zu etablieren, die
darüber Auskunft geben, von
welchem Lieferanten sie das
Vorprodukt erhalten haben und an
wen sie ihr Produkt verkauft
haben. |
Sachkunde |
Schadensersatz
|
Lebensmittelvergiftung,
Schmerzensgeld &
Schadensersatz
Produkthaftung,
Verletzung durch
Lebensmittel |
Schulungen |
Schädlinge |
Speiseabfälle |
Straßen-, Vereinsfeste
|
Täuschung |
TTIP |
Temperaturanforderungen
|
Verantwortung
|
Lebensmittelunternehmer
u.a.
Hersteller, Importeure,
Spediteure und Händler
tragen die Verantwortung
für die von ihnen in
Verkehr gebrachten
Lebensmittel. Sie müssen
die Sicherheit und
Qualität ihrer
Lebensmittel durch
eigene Kontrollen
sicherstellen und dies
auch dokumentieren.
Artikel 19
Verordnung (EG) Nr.
178/2002
Verantwortlichkeiten in
der Lebensmittelkette
- Leitfaden |
Verbraucherbeschwerde |
Verbraucherinformationsgesetz
(VIG) |
Verbraucherportale |
Verbrauchsdatum
|
Anders als das Mindesthaltbarkeitsdatum
ist das
Verbrauchsdatum zu bewerten. Es steht auf leicht
verderblichen Lebensmitteln als „zu verbrauchen
bis…“ und ist auch wörtlich gemeint: Nach Ablauf
des Verbrauchsdatums darf das Lebensmittel nicht
mehr verkauft werden und es gehört tatsächlich
in den Abfall. Verbrauchsdatum und MHD dürfen
daher nicht verwechselt werden.
Das
Verbrauchsdatum ist ernst zu nehmen |
Verderb
von Lebensmitteln |
Verkehrsbezeichnung
|
Die
Verkehrsbezeichnung
muss das Produkt eindeutig und sachlich
beschreiben, so dass jeder versteht, um welches
Lebensmittel es sich handelt. |
Verstöße |
Warnsysteme |
Wertminderung
|
Lebensmittel sind wertgemindert, wenn sie in ihrer Beschaffenheit von der Verkehrsauffassung abweichen und dadurch insbesondere in ihrem Nähr- und Genusswert oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich gemindert sind. |
Zoonosen
|
Zoonosen sind
Infektionen oder
Krankheiten, die
direkt oder
indirekt zwischen
Tier und Mensch
übertragen werden
können, zum
Beispiel durch den
Verzehr
kontaminierter
Lebensmittel oder
über den Kontakt mit
infizierten Tieren.
Lebensmittelbedingte
Zoonosen
Zoonosen:
Gesundheitliche
Bewertung |
Zusatzstoffe |
Zutatenverzeichnis |
Das
Zutatenverzeichnis
informiert über die enthaltenen Zutaten. Sie
müssen in absteigender Reihenfolge ihres
Gewichtsanteils aufgelistet werden. Die 14
relevantesten
Allergene
werden immer in der Zutatenliste gekennzeichnet. |
|