Häufig gefragt:
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist mit dem Hinweis "mindestens haltbar bis", gefolgt von Tag und Monat, anzugeben. Das Mindesthaltbarkeitsdatum darf die Frist von 28 Tagen nach dem Legen nicht überschreiten, kann aber auch kürzer ausfallen.
Daher kann ausgehend vom Mindesthaltbarkeitsdatum das Legedatum bzw. bei einer Mindesthaltbarkeit unter 28 Tagen das frühstmögliche Legedatum errechnet werden: Mindesthaltbarkeit minus 28 Tage.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das einzige Datum, das auf der Verpackung angegeben werden muss. Jedoch gibt es weitere Fristen, die einzuhalten sind. Die entsprechenden Daten können ausgehend vom Mindesthaltbarkeitsdatum berechnet werden:
Kühlfrist: Im Handel ist eine Kühlung ab dem 18. Tag erforderlich, wobei eine Lagertemperatur von +5°C bis +8°C einzuhalten ist. Das Kühldatum ist in Einzelfällen freiwillig angegeben; ansonsten kann es wie folgt berechnet werden: Mindesthaltbarkeitsdatum minus 10 Tage
Verkaufsfrist: Eier dürfen nur bis zum 21. Tag nach dem Legen an den Verbraucher abgegeben werden. Der 21. Tag nach dem Legen kann ebenfalls ausgehend vom Mindesthaltbarkeitsdatum wie folgt berechnet werden: Mindesthaltbarkeitsdatum minus 7 Tage. Ist ein Legedatum freiwillig angegeben, so kann das Alter der Eier und damit die Verkaufsfrist natürlich auch vom Legedatum aus berechnet werden: Legedatum plus 21 Tage.
Merkblatt zur Kennzeichnung von Eiern
Kennzeichnung von Eiern (VIS Bayern)
Was bedeutet der Code auf dem Ei?
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Dazu hat die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. zusatzstoffe-online.de eingerichtet |