Bedarfsgegenstände sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und nicht nur vorübergehend mit dem Menschen in Berührung zu kommen.

Zu diesen zählen im Sinne des § 2 Abs. 6 LFGB:

1.   Lebensmittelbedarfsgegenstände

2.   Packungen, Behältnisse oder sonstige Umhüllungen, die dazu bestimmt sind, mit kosmetischen Mitteln in Berührung zu kommen (z.B. Dosen, Schachteln),

3.   Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung zu kommen (z.B. Zahnbürsten, Pfeifen),

4.   Gegenstände, die zur Körperpflege bestimmt sind (z.B. Kämme, Rasierer, Handtücher),

5.   Spielwaren und Scherzartikel (z.B. Puppen, Kuscheltiere, Malfarben, Knete),

6.   Gegenstände, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen (z.B. Bekleidung, Bettwäsche, Masken, Haarteile)

7.   Reinigungs- und Pflegemittel, die für den häuslichen Bedarf bestimmt sind oder mit Lebensmittel in Berührung kommen (z.B. Putzmittel, Möbelpflege, Geschirrspülmittel, Entkalkungsmittel),

8.   Imprägniermittel und sonstige Ausrüstungsmittel für Bedarfsgegenstände im Sinne der Nummer 6, die für den häuslichen Bedarf bestimmt sind (z.B. Schuhcreme, Imprägniersprays, optische Aufheller),

9.   Mittel und Gegenstände zur Geruchsverbesserung in Räumen, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (z.B. Raumduftspray, Ätherische Öle für Duftlampen)

Entsprechend dieser Vorgaben erfolgt die Untersuchung und rechtliche Bewertung (siehe Probennahme).
Bedarfsgegenständeverordnung
Was sind Bedarfsgegenstände? (VIS Bayern)
Was sind Bedarfsgegenstände nach dem LFGB? (BVL)
Merkblatt "Informationen zu allgemeinen Anforderungen sowie zur 
     Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen"

Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände
Hygienekleidung Die Arbeitskleidung muss sauber sein und sollte täglich gewechselt werden.
An der Arbeitskleidung sammeln sich mit der Zeit Schmutz und Mikroorganismen, die die Lebensmittel verunreinigen können. Wechseln Sie deshalb täglich die Arbeitskleidung, denn je sauberer die Arbeitskleidung ist, desto geringer ist das Risiko. Achten Sie in der Umkleidekabine darauf, dass die Arbeitskleidung nicht mit der Straßenkleidung in Berührung kommt.
Infos zur Arbeitskleidung (hauswirtschaft.info)

Berufsbekleidung für Lebensmittel verarbeitende Betriebe
Ist dunkle Arbeitsbekleidung unhygienischer als weiße?

Rechtsgrundlagen:
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (Lebensmittelhygieneverordnung)
Diese schreibt in Anhang II, Kapitel VIII vor, dass „Personen, die in einem Bereich arbeiten, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wird, (…) geeignete und saubere Arbeitskleidung“ tragen müssen.

AVV Lebensmittelhygiene
Diese nationale Durchführungsverordnung der EU-Lebensmittelhygieneverordnung legt in Anlage 1.1, Punkt 5.1 zur Schutzkleidung fest: „Geeignet ist Arbeitskleidung, wenn sie z. B. hell, leicht waschbar und sauber ist (…)“.

DIN 10524:2012 Lebensmittelhygiene – Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben
Diese schreibt in Kapitel 4 eindeutig vor:
„In hygienisch sensiblen Bereichen, insbesondere in offenen Arbeitsbereichen wie der Gewinnung, Herstellung, Zubereitung, Be- und Verarbeitung sowie dem Verpacken muss vorzugsweise eine helle bzw. weiße Arbeitsbekleidung verwendet werden.“
 

Kontamination Was heißt Kontamination?
Kontamination bedeutet Verunreinigung von Lebensmitteln mit Problemstoffen und Mikroorganismen.
Kontaminierte Lebensmittel sind Produkte, die unerwünschte, die menschliche Gesundheit gefährdende Keime in sich bergen.

Was ist eine Kreuzkontamination?
Darunter versteht man eine direkte oder indirekte Übertragung von Keimen von einem verunreinigten auf ein nicht kontaminiertes Lebensmittel.
In Bezug auf Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit wird darunter eine versehentliche Übertragung unerwünschter Mikroorganismen verstanden.

Was ist eine Rekontamination?
Darunter versteht man die erneute Übertragung von Keimen auf ein bereits z.B. durcherhitztes Lebensmittel (z.B. wenn gegartes Fleisch auf dem gleichen ungereinigten Schneidebrett verarbeitet wird, auf dem vorher rohes Fleisch bearbeitet wurde).

Was versteht man unter direkter und indirekter Kontamination / Verunreinigung?
Eine direkte Kontamination liegt vor, wenn eine Übertragung von Keimen durch den direkten Kontakt (direktes Berühren) von Lebensmitteln erfolgt. Durch die Berührung kann es zu einer Übertragung von Keimen kommen und somit zu einer direkten Verunreinigung.

Eine indirekte Kontamination liegt vor, wenn Keime mittels eines Arbeitsgerätes, wie z.B. Messer, Schneidebrett, Schneidemaschine etc. von einem Lebensmittel auf ein anderes übertragen werden. Eine indirekte Kontamination kann auch über eine Berührung durch die Hände stattfinden, wenn zwischen der Bearbeitung von verschiedenen Lebensmitteln die Hände nicht ausreichend gereinigt werden.
 

Kühlkette Was bedeutet „Kühlkette“?
Lebensmittel, deren Haltbarkeit und Qualität von einer permanenten Kühlung abhängig sind, müssen ununterbrochen gekühlt werden. D.h. von dem Zeitpunkt an, ab dem sie kühlpflichtig sind, bis hin zur Abgabe an die Endverbraucher dürfen die Temperaturen nicht überschritten werden. Das System zur Einhaltung der entsprechenden Temperaturen wird als Kühlkette bezeichnet. Demnach ist jedes Unternehmen, das kühlpflichtige Produkte herstellt, bearbeitet, verkauft oder verarbeitet Teil der Kühlkette.
 
Leicht verderbliche Lebensmittel

Lebensmittel, die in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit leicht
verderblich sind und deren Verkehrs- und Verzehrsfähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen erhalten
werden kann.
Lebensmittel, die ohne ausreichende Kühlung eine gesundheitlichen Gefahr für den Verbraucher werden können.

Leicht verderbliche Lebensmittel sind z.B. Fleisch und Fleischerzeugnisse, insbesondere Hackfleisch, Mett, Fisch, Fischerzeugnisse, Schalen und Krustentiere, rohe Eierspeisen, Mayonnaisen, Rohmilch, Milch, Milchspeisen, Milchprodukte, Sahnetorten, Kuchen mit nicht durchgebackener Füllung, Rohkostsalate, Obstsalate.

Mikrobiologische Kriterien Die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 verpflichtet Lebensmittelunternehmer sicherzustellen, dass ihre Produkte relevante mikrobiologische Kriterien einhalten. Insbesondere für Betriebe wichtig, die Hackfleisch und Fleischzubereitungen herstellen.
Hinweise zu mikrobiologischen Kriterien
Mikrobiologische Richt- und Warnwerte zur Beurteilung von
     Lebensmitteln

Veröffentlichte mikrobiologische Richt- und Warnwerte
Leitlinie zur Anpassung der Probenahmehäufigkeit in
     Betrieben, die kleine Mengen Hackfleisch und
     Fleischzubereitungen herstellen

Leitlinie für eine Gute Hygiene- und HACCP-Praxis sowie zur Durchführung mikrobiologischer Eigenkontrollen bei der handwerklichen Herstellung von nicht vorverpacktem Speiseeis
 
Nahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel sind Produkte zur erhöhten Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen im Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln.

Rechtlich ist diese Produktgruppe im EU-Recht durch die Richtlinie 2002/46/EG geregelt. Dabei sind insbesondere die zulässigen Mineralstoffe und Vitamine vorgegeben. In der hierauf basierenden Nahrungsergänzungsmittelverordnung ist ein Nahrungsergänzungsmittel:
„ein Lebensmittel, das

1.   dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,

2.   ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und

3.   in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeutel, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht wird.“

Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB).
(Quelle: Wikipedia)
Verbraucherwarnungen zu Nahrungsergänzungsmitteln
Vorsicht: CBD (Cannabidiol)

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
Gesundheitliche Bewertung von Nahrungsergänzungsmitteln
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

BA für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Initiative IN FORM
Lebensmittelverband
nahrungsergaenzungsmittel.org

Glossar Nahrungsergänzungsmittel

Verderb Mit dem Begriff Verderb werden alle Prozesse oder Veränderungen, die den Gebrauchswert eines Lebensmittels einschränken und die mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Qualität einhergehen, bezeichnet. Der Verderb eines Lebensmittels wird durch Veränderungen der Farbe, der Konsistenz, des Geruchs und des Geschmacks erkennbar.
Umgangssprachlich wird unter Verderb der bakterielle (mikrobielle) Verderb verstanden. Ebenso gelten verschimmelte Lebensmittel als verdorben. Aber nicht nur Zersetzungsprozesse durch Mikroorganismen können zum Verderb führen, sondern auch die im Lebensmittel selbst enthaltenen Enzyme. Ebenso sind physikalische Einwirkungen wie Licht, Temperatur und Feuchtigkeit, chemische Reaktionen und biologische Ursachen von Bedeutung.
Die meisten Mikroorganismen sind nicht gefährlich. Ein verdorbenes Produkt muss auch nicht unbedingt gefährlich sein, aber es kann schlecht schmecken. Aus Gründen der Sicherheit ist es ratsam, verdorbene Produkte nicht zu essen.
Lebensmittel: Verderb (LGL)
 
Zusatzstoffe Lebensmittelzusatzstoffe sind alle Stoffe (mit oder ohne Nährwert), die
- in der Regel nicht als Lebensmittel verzehrt werden sowie auch
- in der Regel nicht charakteristische Zutat eines Lebensmittels sind,

aber absichtlich

- Lebensmitteln beim Herstellen oder Behandeln (wozu unter anderem
  Zubereitung, Verpackung, Lagerung, Abfüllen usw. gehören)
- aus technologischen oder diätetischen Gründen zugesetzt werden und
- selbst oder durch ihre Abbau- und Reaktionsprodukte mittelbar oder 
  unmittelbar zu einem Teil des Lebensmittels werden (können).

Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. Ihre Verwendung muss grundsätzlich bei verpackten und lose angebotenen Lebensmitteln gekennzeichnet werden.
Lebensmittelzusatzstoffe (BMEL)
Zusatzstoffe (BVL)
Zusatzstoffe (BLL)
Zusatzstoffe (Lebensmittelklarheit.de)
Zusatzstoffe (aid)

Das ist drin - DID
E-Nummer - Was verbirgt sich dahinter?
zusatzstoffe-online.de (VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.)
 

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