Rechtsgrundlagen für die Lebensmittelhygiene
In der Bundesrepublik gibt es zur
Zeit über 700 lebensmittelrechtlich relevante Vorschriften. Das
in der Bundesrepublik geltende
Lebensmittelrecht setzt sich
zusammen aus den
Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft
sowie aus den Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes und der
Länder.
EG-Richtlinien stellen kein unmittelbar geltendes Recht
dar;
sie bedürfen der Umsetzung durch die Gesetzgeber der
Mitgliedsstaaten. Erst diese nationalen Vorschriften haben
unmittelbare Wirkung für und gegen den Bürger.
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Zentrale gesetzliche Regelung im
deutschen Lebensmittelrecht ist das
Lebensmittel-,
Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).
Das LFGB enthält als
Rahmengesetz grundlegende Definitionen für das gesamte
deutsche Lebensmittelrecht, Verbote zum Schutz der
Gesundheit und vor Täuschung sowie Werbeverbote. Daneben
regelt das Gesetz die Durchführung der
Lebensmittelüberwachung einschließlich der
Entnahme von
Proben. Ferner enthält das LFGB neben Straf- und
Bußgeldvorschriften Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von
Rechtsverordnungen.
Allgemein gilt im
Lebensmittelrecht das Missbrauchsprinzip
(„Alles ist erlaubt, soweit es nicht verboten ist“). Für
bestimmte Bereiche gilt abweichend das präventive
Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt („Alles
was nicht erlaubt ist, ist verboten“) ist.
Diese Rechtsvorschriften
sollten Gewerbetreibende auf jeden Fall kennen!

1. Europäisches Gemeinschaftsrecht
EU-Verordnungen:
-
Verordnung (EU) 2017/625
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017
über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur
Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und
Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit
und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel,
zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. ...
-
Verordnung (EG) Nr. 852/2004
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004
über Lebensmittelhygiene,
-
Verordnung (EG) Nr. 853/2004
des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 29.
April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für
Lebensmittel tierischen Ursprungs,
-
Verordnung (EG) Nr. 854/2004
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004
mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche
Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten
Erzeugnissen tierischen Ursprungs,
-
Verordnung (EG) Nr. 882/2004
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004
über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des
Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen
über Tiergesundheit und Tierschutz,
-
Verordnung (EG) Nr. 1688/2005
der Kommission vom 14. Oktober 2005 zur Durchführung der
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und
des Rates hinsichtlich zusätzlicher Garantien betreffend
Salmonellen bei Sendungen bestimmten Fleisches und
bestimmter Eier nach Finnland und Schweden,
-
Verordnung (EG) Nr. 2073/2005
der Kommission vom 15. November 2005 über mikrobiologische
Kriterien für Lebensmittel,
-
Verordnung (EG) Nr. 2074/2005
der Kommission vom 5. Dezember 2005 zur Festlegung von
Durchführungsvorschriften für bestimmte unter die Verordnung
(EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
fallende Erzeugnisse und für die in den Verordnungen (EG)
Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und
(EG) Nr. 992/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
vorgesehenen amtlichen Kontrollen, zur Abweichung von der
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und
des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr.
853/2004 und (EG) Nr. 854/2004,
-
Verordnung (EG) Nr. 2075/2005
der Kommission vom 5. Dezember 2005 mit spezifischen
Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf
Trichinen,
-
Verordnung (EG) Nr. 1162/2009
der Kommission vom 30. November 2009 zur Festlegung von
Übergangsregelungen für die Durchführung der Verordnungen
(EG) Nr. 853/2004, (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004
des Europäischen Parlaments und des Rates,
-
Verordnung (EG) Nr. 2160/2003
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November
2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen
durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern und
-
Verordnung (EG) Nr. 999/2001
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001
mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung
bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien.
-
Verordnung (EU) Nr. 101/2013
der Kommission vom 4. Februar 2013 über die Verwendung von
Milchsäure zur Verringerung mikrobiologischer
Oberflächenverunreinigungen von Rinderschlachtkörpern
-
Durchführungsverordnung (EU)
Nr. 208/2013 der Kommission vom 11. März
2013 über die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von
Sprossen und von Samen zur Erzeugung von Sprossen
-
Verordnung (EU) Nr. 209/2013
der Kommission vom 11. März 2013 zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 2073/2005 im Hinblick auf mikrobiologische
Kriterien für Sprossen und Probenahmevorschriften für
Geflügelschlachtkörper und frisches Geflügelfleisch
-
Verordnung (EU) Nr. 210/2013
der Kommission vom 11. März 2013 über die Zulassung von
Sprossen erzeugenden Betrieben gemäß der Verordnung (EG) Nr.
852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
-
Verordnung (EU) Nr. 211/2013
der Kommission vom 11. März 2013 über die Anforderungen an
die Bescheinigung für die Einfuhr von Sprossen und von Samen
zur Erzeugung von Sprossen in die Union
EU-Richtlinien:
Richtlinie 2003/99/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003
zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur
Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur
Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates.
2.
Nationales Recht
Gesetze:
Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuch
Verordnungen:
-
Verordnung zur
Durchführung von Vorschriften
des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts,
-
Bekanntmachung der
Begründung zur Verordnung zur
Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen
Lebensmittelhygienerechts,
-
Bekanntmachung der
Grundsätzlichen Ausführungen
der Projektgruppe "Erarbeitung risikobasierter Anforderungen
an die Zulassung von Betrieben" der
Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und
fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft
der Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher
Verbraucherschutz (AFFL),
-
Verordnung über Anforderungen
an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und
Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung
– LMHV),
-
Verordnung über Anforderungen
an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und
Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen
Ursprungs
(Tierische
Lebensmittel-Hygieneverordnung –
Tier-LMHV),
-
Verordnung zur Regelung
bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens,
Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln
tierischen Ursprungs
(Tierische
Lebensmittel-Überwachungsverordnung –
Tier-LMÜV),
-
Verordnung mit
lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von
Zoonosen und Zoonoseerregern,
-
Verordnung über die
Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollen bei der
Einfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
aus Drittländern sowie über die Einfuhr sonstiger
Lebensmittel aus Drittländern
(Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
– LMEV),
-
Lebensmittelrechtliche Straf-
und Bußgeldverordnung (LMRStV)
Allgemeine Verwaltungsvorschriften:
-
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen
Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften für
Lebensmittel tierischen Ursprungs und zum Verfahren zur
Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis (AVV
Lebensmittelhygiene - AVV LmH).
- Allgemeine
Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der
amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des
Lebensmittelrechts
(AVV
Rahmen-Überwachung - AVV-RÜb)
-
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und
Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen
und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV
Zoonosen Lebensmittelkette)
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