Wer, was und wie wird
kontrolliert?
Die Verantwortung für die
Produkte haben diejenigen, die
Lebensmittel, Tabakerzeugnisse,
kosmetische Mittel und sonstige
Bedarfsgegenstände
herstellen, behandeln oder in
Verkehr bringen. Die amtliche
Lebensmittelüberwachung ist auf
stichprobenweise Überprüfung
beschränkt.
Kontrolliert werden in
regelmäßigen Abständen
Herstellerbetriebe (z. B. für
Fleisch und Fleischerzeugnisse,
Milch und Milcherzeugnisse,
Fisch und Fischerzeugnisse,
Backwaren, Gemüsekonserven,
Säuglingsnahrung, kosmetische
Mittel), Großmarkthallen,
Mineralwasserabfüllbetriebe,
Groß- und Supermärkte, sonstige
Einzelhandelsgeschäfte (z.B.
Metzgereien, Bäckereien,
Lebensmittelläden, Verkaufsshops
in Tankstellen), Wochenmärkte,
Eisdielen, Gaststätten und
Kantinen sowie
landwirtschaftliche
Direktvermarkter.
Die für die
Lebensmittelüberwachung
zuständigen Behörden überzeugen
sich durch regelmäßige
Überprüfungen und Probennahmen
davon, dass die Vorschriften
eingehalten werden.
Dabei werden u.a. überprüft:
-
Rohstoffe, Zutaten,
technologische Hilfsstoffe,
Halb- und Enderzeugnisse,
-
die für die Herstellung oder
Behandlung von Lebensmitteln
angewandten Verfahren,
-
die zur Konservierung
dienenden Vorrichtungen,
-
die Etikettierung und
Aufmachung der Lebensmittel,
-
Reinigungs- und Pflegemittel
und -verfahren sowie
Schädlingsbekämpfungsmittel,
-
der Zustand von
Grundstücken, Räumen,
Anlagen,
Beförderungsmitteln, Geräten
und Materialien,
Personalhygiene.