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Täuschung / Irreführung




Der Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung ist ein klassisches Feld der amtlichen Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln. Der gesetzliche Rahmen sind die §§ 11 und 13 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, die es ganz ausdrücklich verbieten, Lebensmittel mit irreführender Kennzeichnung oder Aufmachung auf den Markt zu bringen.
Ergänzt wird dieser Rahmen durch mehrere Detailvorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die sicher stellen sollen, dass sich der Verbraucher auch richtig über die abgegebenen Produkte informieren und danach seine Kaufentscheidung treffen kann.Durch falsche Angaben zur Zusammensetzung und der Vortäuschung einer besseren Beschaffenheit kann der Anbieter höhere Preise erzielen und sich damit einen finanziellen Vorteil verschaffen.
Auszug: LGL Bayern -Täuschungsschutz


Was sind Lebensmittelimitate?
Damit bezeichnet man Produkte, die ein anderes Lebensmittel nachahmen sollen und diesem somit in Aussehen und Geschmack weitgehend gleichen. Die verwendeten Rohstoffe haben dabei in der Regel nichts oder nur wenig mit dem echten Lebensmittel zu tun:

  • So gibt es käseähnliche Erzeugnisse (bezeichnet als Analog- oder Kunstkäse), die nicht oder nur zu einem Teil aus Milch oder Milchprodukten hergestellt werden. Sie bestehen aus Eiweiß, Pflanzenfetten, Verdickungsmitteln, Geschmacksverstärkern sowie Aroma- und Farbstoffen. 
     
  • Ebenso findet man Schinkenimitate, die durchschnittlich einen Fleischanteil von nur ca. 60 Prozent haben. Die fehlende Fleischmenge wird hier mit Wasser ausgeglichen, dessen Anteil teilweise bis zu 40 Prozent beträgt. Ferner werden dem Produkt Bindemittel (z. B. Stärke) sowie Gelier- und Verdickungsmittel zugesetzt, damit eine schnittfeste Masse entsteht.

Allerdings: Imitate können bei Verwendung von richtigen, d. h. zutreffenden Verkehrsbezeichnungen auf Packungen oder Speisekarten legal angeboten bzw. eingesetzt werden. Sie sind auch nicht gesundheitsgefährdend.

Der Grund für die Verwendung von Imitaten ist ganz einfach: Sie sind billiger, weil die verwendeten Ausgangsprodukte häufig preisgünstiger zu beziehen sind. Zum Teil spielen auch vereinfachte Produktionsabläufe eine Rolle.

Schinkenimitate sind z.B. ein Problem, das vor allem in der Gastronomie und dort insbesondere bei Pizza auftritt. Nicht selten bezeichnen die Hersteller der Fleischerzeugnisse die Schinkenimitate fälschlich als Schinken, und selbst in Fällen, in denen das Imitat vom Hersteller richtig benannt wird, kann es dann auf der Speisekarte als „Schinken“ auftauchen. Nachgemachte Lebensmittel sind erlaubt, wenn sie nach § 11 des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches ausreichend kenntlich gemacht sind. Wird dies nicht befolgt kann dies als Ordnungswidrigkeit oder bei Vorsatz als Straftat geahndet werden.
Lebensmittelimitate - Tipps für den Einkauf
Imitate in aller Munde (Lebensmittelklarheit)
So erkennen Sie Lebensmittelimitate (www.issgesund.at)
„Schummel-Käse“



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