Grundsätzliches
Wo mit Lebensmitteln
gearbeitet wird ist absolute
Hygiene notwendig.
Gerade in Küchen herrschen
perfekte Lebensbedingungen
für Keime. Aufgrund von
Feuchtigkeit, Wärme und
organischen Stoffen sind in
Küchen ideale Zustände für
die Verbreitung von
Bakterien gegeben.
Eine fachgerechte
Reinigung und
Desinfektion der
Räume, Anlagen und
Geräte ist
Grundvoraussetzung
für die Einhaltung
von
mikrobiologischen
Vorgaben. |
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Ziel ist es,
mikrobiologische
Kontaminationen zu
vermeiden. Die eingesetzten
Mittel müssen dabei
einerseits wirksam sein,
andererseits sollen Sie sich
von den Oberflächen wieder
leicht entfernen lassen.
Reste der Reinigungs- und
Desinfektionsmitteln
verunreinigen ansonsten die
Lebensmittel während des
Produktionsprozesses. Auch
auf die Qualität des
Reinigungswassers ist zu
achten. Ein durchdachter
Reinigungs- und
Desinfektionsplan ist
deshalb für die
Lebensmittelindustrie von
großer Bedeutung.
Gereinigt und desinfiziert
werden neben den
Händen alle
Oberflächen und Geräte, die
direkten Kontakt mit
Lebensmitteln haben. Auch
Oberflächen, die angefasst
werden wie z.B. Türgriffe
oder Kühlschrankgriffe sowie
Utensilien für die
Reinigung, z.B. Putzlappen
oder Bürsten.
Während des gesamten
Prozesses muss die Dosierung
der verwendeten Mittel
stimmen. Grundsätzlich gilt
für die Dosierung:
“So wenig wie möglich, so
viel wie nötig“.
Reinigung / Desinfektion
(
Küchenhygiene)
Um hygienisch einwandfreie
Lebensmittel herstellen zu
können, müssen die Küche und
die dazugehörigen Räume (z.
B Lagerräume,
Kühleinrichtungen usw.)
sowie die vorhandenen
Geräte durch sorgfältige
Reinigung und ggf.
Desinfektion sauber gehalten
werden. |
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Dabei ist folgendes
zu beachten:
Da verschiedene
Bereiche/Geräte verschiedene
Reinigungsintervalle haben,
ist ein Reinigungsplan zu
erstellen.
In diesem Plan sollte genau
aufgeführt werden:
- was (bestimmte Geräte,
Arbeitsflächen, Böden,
Lagerräume usw.)
- wann (täglich,
wöchentlich, nach Gebrauch)
- womit (Reinigungsmittel
und Dosierung)
- von wem (zuständiger
Mitarbeiter)
zu reinigen ist.
In den Reinigungsplan sind
alle Geräte (z. B.
Schneidemaschinen) und Räume
(Lageräume,
Kühlräume usw.) aufzunehmen.
Bei Bedarf muss auch
zwischendurch eine Reinigung
durchgeführt werden.
Die Desinfektion sollte
ebenfalls in einem solchen
Plan erfasst werden.
Geräte und Arbeitsflächen
sollten immer sofort nach
Gebrauch gereinigt werden.
Die Reinigung ist
spätestens am Ende des Arbeitstages durchzuführen.
Geräte, wie Fleischwölfe
oder Schneidemaschinen,
müssen vor der Reinigung und
Desinfektion
zerlegt werden.
Die verwendeten Reinigungs-
und Desinfektionsmittel
müssen für den
Lebensmittelbereich geeignet
sein. Bei der Verwendung sind die Verwendungshinweise des
Herstellers zu beachten
(Verwendungsbereich, Einwirkzeit, ggf. Nachspülen mit
Trinkwasser usw.).
Die
Deutsche
Veterinärmedizinische
Gesellschaft (DVG)
und der
Verbund für angewandte
Hygiene
e.V.-VAH- haben Listen mit geeigneten
Desinfektionsmitteln
herausgegeben.
Um Verwechslungen mit
Lebensmitteln und deren
nachteilige Beeinflussung zu
vermeiden, müssen
Reinigungs- und Desinfektionsmittel in einem extra dafür
vorgesehenen Schrank oder
Raum getrennt
von den Lebensmitteln aufbewahrt werden. Die Reinigungs- und
Desinfektionsmittel dürfen
nicht in für
Lebensmittel typische Gefäße umgefüllt werden (z. B.
Getränkeflaschen).
Die Desinfektion ist kein
Ersatz sondern eine
Ergänzung zur Reinigung.
Deshalb muss vor der
Desinfektion immer gereinigt werden.
Bei Verwendung von rohen
Eiern, Fleisch und
Hackfleisch, Geflügel und
Frischfisch sind die
Arbeitsflächen und verwendeten Geräte nach der Reinigung zu
desinfizieren.
Nach der Reinigung müssen
auch die verwendeten
Reinigungsutensilien wie
Eimer, Bürsten und
Wischer selbst einer Reinigung und ggf. einer Desinfektion
unterzogen werden. Textile
Reinigungsutensilien wie Wischtücher, Schwämme und auch
Geschirrtücher müssen in der
Waschmaschine bei genügend hohen Temperaturen gewaschen
werden, sofern nicht
Wegwerfprodukte verwendet werden.
Reinigung und Desinfektion
sind zwei unterschiedliche
Vorgänge.
Die Reinigung und
Desinfektion von Oberflächen
von Räumen, Vorrichtungen
und Geräten in
Betriebsstätten des
Lebensmittelbereiches regelt
die
DIN
10516,
sie unterscheidet beide
Begriffe wie folgt:
Reinigung:
Entfernung von
Verschmutzungen (= jede
unerwünschte Substanz,
einschließlich
Produktresten,
Mikroorganismen sowie
Reinigungs- und
Desinfektionsmittelrückstände)
Desinfektion:
Chemische und physikalische
Verfahren zur Abtötung von
Mikroorganismen auf ein
Niveau, das weder
gesundheitsschädlich ist
noch die Qualität der
Lebensmittel beeinträchtigt.
Hygiene von
Arbeitsplatten
Auf Arbeitsplatten oder
Schneidebrettern werden die
unterschiedlichsten
Tätigkeiten ausgeführt.
Fleisch schneiden, Gemüse
zerkleinern oder das
Zubereiten von Fisch – hier
zeigt sich, dass speziell
Schneidebretter ideale
Grundvoraussetzungen für
Keime und Bakterien bieten.
Gerade Bretter aus Holz
werden schnell rissig und
können schlecht gereinigt
und desinfiziert werden. Auf
Holzbretter sollte man
deshalb in der Küche
verzichten – am besten Sie
verwenden Bretter aus
Kunststoff. Schneidebretter
sollten unmittelbar nach dem
Arbeitsgang mit heißem
Wasser gereinigt werden.
Achten Sie bei der Reinigung
von Oberflächen darauf, dass
Schwammtücher immer trocknen
können. Oft bleiben
Wischtücher oder Schwämme
feucht, was das Risiko einer
Kontamination mit Bakterien
deutlich erhöht. Für das
Wegwischen von feuchten
Stellen oder
Lebensmittelresten eignen
sich besser Einwegtücher aus
Papier oder Reinigungstücher
aus Vliesstoff.
Kommen Schneidebretter oder
Arbeitsplatten mit
kritischen Lebensmitteln
(z.B. Geflügel, rohes
Fleisch oder Eier) in
Kontakt sollen diese sofort
nach der Benutzung gereinigt
und desinfiziert werden.
Somit können
Kreuzkontaminationen
vermieden werden. Hier
können Sie auch feuchte
Desinfektionstücher
verwenden.
Vor der Desinfektion sollte
man darauf achten, dass sich
keine Eiweiß- und
Fettrückstände mehr auf den
Arbeitsplatten befinden, da
sonst die Wirkung der
Desinfektionsmittel
drastisch vermindert wird.
Waschen Sie vor der
Desinfektion die
Arbeitsplatten /
Schneidebretter gründlich
mit viel heißem Wasser und
Spülmittel ab.
Arbeitsflächen die
mit Lebensmitteln in
Berührung kommen müssen nach
Ablauf der Einwirkungszeit
des Desinfektionsmittels vor
Arbeitsbeginn mit
Trinkwasser gespült werden.
Reinigung nach DIN 10516
(Definition):
Entfernung unerwünschter
Substanzen
(Lebensmittelreste, Beläge
etc.) von Räumen,
Anlagen und Einrichtungen in
ästhetischer, hygienischer
und sensorischer Hinsicht
Ziele:
• Wirksamkeit der
nachfolgenden Desinfektion
verbessern
• Lebensmittelreste
beseitigen, die als
Nahrungsquelle für
Mikroorganismen oder
Schädlinge dienen
können
• Herstellung voller
Funktionsfähigkeit benutzter
Anlagen und Einrichtungen
• Nutzungsdauer von Anlagen
und Einrichtungen verlängern
(Korrosionsschutz)
DIN-Normen können beim
Deutschen Institut für
Normung bestellt
werden.
Für die routinemäßige Reinigung gelten folgende
Orientierungswerte:
1.
Die Fußböden der täglich benutzten Produktions-, Lager und Sanitärräume sind
täglich feucht zu
reinigen.
2.
Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände müssen wöchentlich, bei Verschmutzung
sofort bzw.
während des Arbeitstages gereinigt werden.
3.
Alle Spül- und Waschbecken, sind täglich zu reinigen.
4.
Alle Spülgerätschaften (Schwämme, Bürsten usw.) sind täglich zu reinigen und
regelmäßig zu
erneuern. Spüllappen und Geschirrhandtücher sind täglich zu
wechseln.
5.
Vierteljährlich, bzw. abhängig von Verschmutzungsgrad, ist eine Grundreinigung
der
Betriebsräume,
unter Einbeziehung von Lampen, Fenstern, Heizkörpern, Türen,
Böden, Jalousien,
Rohrleitungen,
Küchenmöbel, Verkleidungen, Regalen usw. durchzuführen.
Bei sichtbarer Verschmutzung
ist sofort zu reinigen!
Merkblatt:
Reinigung und Reinigungskontrolle (LWK-RLP.de)
Abfallentsorgung
Um eine
Kontamination
(Verunreinigung) der
Lebensmittel zu
vermeiden, sind bei der
Abfallentsorgung
folgende Punkte zu
berücksichtigen:
Der anfallende Müll
sollte getrennt werden.
Die Behälter für die
verschiedenen Abfälle
sind so zu
kennzeichnen, dass eine Verwechslung vermieden wird.
Die Abfallbehälter
müssen mit einem dicht
schließenden Deckel
versehen sein. Die
Behälter für
Küchen- und Speiseabfälle müssen dicht sein, damit keine
Flüssigkeit auslaufen
kann. Die Behälter
sollten vorzugsweise über ein Fußpedal zu öffnen sein.
Behälter, die für den
Außenbereich bestimmt
sind, dürfen nicht in der Küche verwendet werden.
Die Abfallbehälter, die
in der Küche und den
Vorbereitungsräumen
aufgestellt sind,
sollten jeweils
nach einem abgeschlossenen Arbeitsschritt, aber mindestens
einmal täglich
(spätestens am Ende
eines Arbeitstages), entleert werden, bei Bedarf auch öfter.
Die Abfallbehälter
müssen regelmäßig
gereinigt und
desinfiziert werden.
Die Abfälle müssen so
gesammelt und gelagert
werden, dass eine
nachteilige
Beeinflussung
von
Lebensmitteln (Geruch, Schädlinge, mikrobiologische
Beeinträchtigung)
ausgeschlossen ist. Der
Lagerort sollte einfach zu reinigen sein. Werden Abfälle in
einem geschlossenen Raum
gelagert,
muss der entsprechende Raum über eine ausreichende natürliche
oder künstliche
Belüftung
verfügen. Speiseabfälle sollten bis zur Abholung gekühlt
werden.
Speiseabfälle sind von
speziell zugelassenen
Entsorgungsfirmen zu
entsorgen.
Anforderungen
an die
Küchen- und
Speiseabfallentsorgung
Tierische
Nebenprodukte entsorgen -
Kategorie 3: Material mit
einem geringen Risiko
(BMEL)
Rechtsvorschriften :
VO
(EG) Nr. 1069/2009
mit Hygienevorschriften
für Tierische
Nebenprodukte
VO
(EU) Nr. 142/2011
zur Durchführung der VO
(EG) Nr. 1069/2009
Tierische
Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
(TierNebV)