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Die Los-
oder Chargennummer
Diese Nummern ordnet
das Lebensmittel
einer Warencharge
zu. Eine Charge
umfasst
Lebensmittel, die
unter praktisch
gleichen Bedingungen
erzeugt, hergestellt
und verpackt wurden.
Stellt sich heraus,
dass von einem
Lebensmittel ein
Risiko für den
Verbraucher ausgeht,
so können die
Produkte einer
fehlerhaften Charge
im Handel
zurückgerufen
werden. |
Mit der
Verordnung (EG) Nr. 178/2002
(Artikel 18)
vom 28. Januar 2002 werden
besondere Anforderungen an
die Verantwortlichen der
Lebensmittelunternehmen
gestellt.
§
Urteil des BGH zur
Rückverfolgbarkeit
Erläuterung: „Lebensmittelunternehmen“
sind alle Unternehmen –
gleichgültig, ob sie auf
Gewinnerzielung ausgerichtet
sind oder nicht, oder ob sie
öffentlich oder privat sind
–, die eine mit der
Produktion, der Verarbeitung
und dem Vertrieb von
Lebensmitteln
zusammenhängende Tätigkeit
ausführen.
Als verantwortliche Person
eines
„Lebensmittelunternehmens“
sind Sie künftig verstärkt
dazu verpflichtet, in Ihrem
Betrieb Systeme und
Verfahren einzurichten, die
eine „Rückverfolgbarkeit“
der Lebensmittel in den
a) Produktionsstufen
b) Verarbeitungsstufen oder
c) Vertriebsstufen
Ihres Unternehmens
gewährleisten.
So müssen Sie in der Lage
sein, festzustellen, von wem
Sie das für die Verarbeitung
in Ihrem Betrieb bestimmte
Lebensmittel erhalten haben
und an wen Ihre Erzeugnisse
geliefert wurden.
Hierzu müssen die
Lebensmittelunternehmen
Systeme und Verfahren
einrichten, mit denen sie
auf Aufforderung den
zuständigen Behörden ihre
Bezugs- und Vertriebswege
zeitnah mitteilen können.
Hinweis: Zur besseren
Rückverfolgbarkeit und zur
Vermeidung von zusätzlichen
Kosten für das Unternehmen
empfiehlt sich, angelieferte
Lebensmittel in
überschaubaren und der
Betriebsgröße angemessenen
Chargen (zum Beispiel nach
Wareneingang) zu lagern. Mit
dieser Vorgehensweise kann
bei schwerwiegenden
Beanstandungen auch eine
Vernichtung des gesamten
Lagerbestandes eines
betroffenen Lebensmittels
vermieden werden, da sich in
diesen Fällen die Maßnahmen
der Behörden nur auf eine
bestimmte Charge des
betroffenen Lebensmittel
beschränken müssen.
Merkblatt
über die Rückverfolgbarkeit
gem. Art. 18 der Basis VO
(EG) 178/2002
Rückverfolgbarkeit von
Lebensmitteln Erfahrungen aus
den Ländern
Produktidentität und
Rückverfolgbarkeit
Lebensmittelsicherheit -
Rückverfolgbarkeit
Leitlinien
zur Rückverfolgbarkeit
(Österreich - EU-Recht)
Die
Rückstellprobe –
eine Absicherung für
den
Lebensmittelunternehmer
§
Urteil des BGH zur
Rückverfolgbarkeit