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Rückverfolgbarkeit


Rückverfolgbarkeit bedeutet, dass ein Lebensmittel und seine Zutaten über alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen bis zu den Ursprungsorten verfolgt werden müssen. Für den Gesetzgeber ist die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit ein wesentliches Instrument zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit.

Rückverfolgbarkeit dient vor allem dem Rückruf unsicherer Lebensmittel. Unternehmen sind verpflichtet, in Eigenregie Systeme zu etablieren, die darüber Auskunft geben, von welchem Lieferanten sie das Vorprodukt erhalten haben und an wen sie ihr Produkt verkauft haben.

Rückverfolgung von Lebensmitteln entlang der Herstellungs- und Vertriebskette um Gefahren zu erkennen und beseitigen und um die öffentliche Gesundheit zu schützen.
 

Die Los- oder Chargennummer

Diese Nummern ordnet das Lebensmittel einer Warencharge zu. Eine Charge umfasst Lebensmittel, die unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt und verpackt wurden. Stellt sich heraus, dass von einem Lebensmittel ein Risiko für den Verbraucher ausgeht, so können die Produkte einer fehlerhaften Charge im Handel zurückgerufen werden.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Artikel 18) vom 28. Januar 2002 werden besondere Anforderungen an die Verantwortlichen der Lebensmittelunternehmen gestellt.
§ Urteil des BGH zur Rückverfolgbarkeit

Erläuterung: „Lebensmittelunternehmen“ sind alle Unternehmen – gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, oder ob sie öffentlich oder privat sind –,  die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen.

Als verantwortliche Person eines „Lebensmittelunternehmens“ sind Sie künftig verstärkt dazu verpflichtet, in Ihrem Betrieb Systeme und Verfahren einzurichten, die eine „Rückverfolgbarkeit“ der Lebensmittel in den
a) Produktionsstufen
b) Verarbeitungsstufen oder
c) Vertriebsstufen
Ihres Unternehmens gewährleisten.

So müssen Sie in der Lage sein, festzustellen, von wem Sie das für die Verarbeitung in Ihrem Betrieb bestimmte Lebensmittel erhalten haben und an wen Ihre Erzeugnisse geliefert wurden.

Hierzu müssen die Lebensmittelunternehmen Systeme und Verfahren einrichten, mit denen sie auf Aufforderung den zuständigen Behörden ihre Bezugs- und Vertriebswege zeitnah mitteilen können.


Hinweis: Zur besseren Rückverfolgbarkeit und zur Vermeidung von zusätzlichen Kosten für das Unternehmen empfiehlt sich, angelieferte Lebensmittel in überschaubaren und der Betriebsgröße angemessenen Chargen (zum Beispiel nach Wareneingang) zu lagern. Mit dieser Vorgehensweise kann bei schwerwiegenden Beanstandungen auch eine Vernichtung des gesamten Lagerbestandes eines betroffenen Lebensmittels vermieden werden, da sich in diesen Fällen die Maßnahmen der Behörden nur auf eine bestimmte Charge des betroffenen Lebensmittel beschränken müssen.


Merkblatt über die Rückverfolgbarkeit gem. Art. 18 der Basis VO (EG) 178/2002
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Produktidentität und Rückverfolgbarkeit
Lebensmittelsicherheit - Rückverfolgbarkeit
Leitlinien zur Rückverfolgbarkeit (Österreich - EU-Recht)
Die Rückstellprobe – eine Absicherung für den Lebensmittelunternehmer
§ Urteil des BGH zur Rückverfolgbarkeit



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