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Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (Schulen und Kitas)



Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. In der Verordnung werden die Mindestanforderungen für den Umgang mit Lebensmitteln außerhalb des privaten häuslichen Bereichs vorgeschrieben. Praxisrelevante Kernpunkte der Verordnung sind die Einhaltung allgemeiner Hygieneanforderungen, die Einführung eines betriebseigenen Kontrollsystems (HACCP) und die Mitarbeiterschulung.

Der Betreiber der Verpflegungseinrichtung übt eine mit der Verarbeitung und/oder dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit aus. Er ist deshalb rechtlich gesehen ein Lebensmittelunternehmer und trägt somit die Verantwortung für die Sicherheit der abgegebenen Speisen. Die Gemeinschaftsverpflegung unterliegt den Bestimmungen des Lebensmittelrechts, das ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit der Verbraucher sicherstellen will.

Foto: Jürgen Schmalz

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